Steuerberatung

Gewinne aus Vermietung und Verpachtung müssen in der "Anlage V" angegeben werden. Wer seine Steuererklärung alleine macht, wählt die "Anlage V" in seinem Steuer-Programm aus.

Wer bisher beim Lohnsteuerhilfeverein seine Steuererklärung hat machen lassen, stößt vermutlich auf ein Problem. Die meisten Lohnsteuerhilfevereine sind raus, wenn es um vermietete Liegenschaften geht.

"Die Meisten" heißt aber nicht alle. Unser Partner kann Dir hier bis zu Mieteinnahmen in Höhe von 18.000 Euro (ledig) bzw. 36.000 Euro (verheiratet) mit einem sehr günstigen Satz von nur 0,5 % Deines zu versteuernden Jahreseinkommens nach wie vor behilflich sein.

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